Schwarz-Grün behindert erneuerbaren Energiesektor nachhaltig

Die FDP-Landtagsabgeordnete und umweltpolitische Sprecherin Wiebke Knell (Schwalm-Eder-Kreis) besuchte gemeinsam mit ihrer regional zuständigen Kollegin Marion Schardt-Sauer aus Limburg die Wasserkraftanlage von Dr. Helge Beyer in Weilburg. Dr. Beyer ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Wasserkraft (AHW). Seine Wasserkraftanlage, die seit langem in Familienbesitz ist, befindet sich in einem historischen Mühlengebäude unmittelbar unterhalb des Weilburger Schlosses.

Dr. Beyer führte durch die Anlage, in die in den letzten Jahren viel investiert wurde. Die vorherige Turbine, die über einhundert Jahre lief, wurde durch eine moderne fischfreundliche Turbine mit erheblich verbesserten Wirkungsgrad ersetzt. „Allein an der langen Laufzeit solcher Anlagen erkennt man die Nachhaltigkeit der Wasserkraft“, erklärte Dr. Ronald Steinhoff, stv. Vorsitzender der AHW.

Ein weiterer Vorteil der Wasserkraft ist ihre Grundlastfähigkeit. „Neben der Biogas-Technik gibt es keine erneuerbare Energie, die das leisten kann“, erläuterte Dr. Beyer, der an der Lahn noch eine weitere Wasserkraftanlage betreibt. „Die Wasserkraft liefert ca. drei Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Hessen und es liegt noch viel Potenzial in der Technik. Allein die Lahn liefert so viel Strom wie ein Braunkohlekraftwerk“, ergänzte Dr. Steinhoff.

Obwohl mittlerweile fischschonende Turbinen eingesetzt werden und immer noch keine grundlastfähige alternative Energie in Hessen zur Verfügung steht, werden kaum Wasserkraftanlagen errichtet. „Komplizierte Genehmigungsverfahren erschweren den Bau von Wasserkraftanlagen in Hessen erheblich im Vergleich zu anderen Bundesländern. Hier wird viel Potenzial liegen gelassen. Hinzu kommt, dass die Auflagen des neuesten Mindestwassererlasses viele Betreiber zum Aufgeben zwingen, da rund 70 % der bestehenden Anlagen sich dann nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen“, so Dr. Beyer. Dieser Erlass regelt die Mindestwassermenge, die im Ursprungsgewässer zu verbleiben hat und nicht in die Wasserkraftanlage geführt werden darf. Da aber das entnommene Wasser unmittelbar hinter der Wasserkraftanlage wieder in das Fließgewässer zurückgeleitet wird, ist der Sinn dieser Regelung fraglich.

„Das Vorgehen der Schwarz-Grünen Landesregierung ist hier mal wieder nicht nachvollziehbar“, äußerte Schardt-Sauer, denn „eine ökologische, nachhaltige und grundlastfähige Energieerzeugung wird durch fragwürdige Vorgaben in ihrer Entwicklung und Nutzung vehement gehemmt.“

Auch Knell kritisierte die Ambivalenz der grün-schwarzen Energiepolitik: „In Hessen werden Bäume gefällt, um Windenergieanlagen errichten, die das Landschaftsbild nachhaltig verändern. Dabei haben diese Anlagen noch nicht mal ein Sechstel der 7.500 Volllaststunden, auf die die Wasserkraftanlage in Weilburg pro Jahr kommt.“

Die Arbeitsgemeinschaft Hessischer Wasserkraftanlagen hat die Landesregierung auf die Folgen des Mindestwassererlasses aufmerksam gemacht. Sie hat allerdings noch keine Antwort erhalten.

„Wir werden sie in dieser Sache unterstützen und eine kleine Anfrage dazu stellen“, versprachen Knell und Schardt-Sauer.

Bildunterschrift: v.l. Dr. Helge Beyer, Wiebke Knell, Marion Schardt-Sauer, Dr. Ronald Steinhoff