KNELL zum Urteil des Staatsgerichtshofs

WIESBADEN – „Wir Freie Demokraten sind hochzufrieden mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs zur Jagdverordnung. In fünf Fällen hat der Staatsgerichtshof deren Verfassungswidrigkeit festgestellt. Deshalb ist heute ein guter Tag für alle, die eine waidgerechte Jagd und das verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsrecht unterstützen. Der Staatsgerichtshof hat damit willkürlichen und fachlich nicht begründeten Schonzeiten ein Ende gesetzt“, erklärt die jagdpolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Wiebke KNELL. Der Prozessbevollmächtigte der Freien Demokraten Prof. Dr. Michael Brenner ergänzt: „Dabei hat der Staatsgerichtshof ausdrücklich bestätigt, dass Jagdrecht und Jagdausübungsrecht verfassungsverbriefte Eigentumsbetätigung sind und daher die Einschränkungen der Jagdzeiten einzelner Tierarten einer hinreichenden sachlich gerechtfertigten Begründung bedürfen. Auch die Feststellung des Staatsgerichtshofs, dass eine waidgerechte Jagd nicht dem Tierschutz entgegensteht, ist eine erfreuliche Klarstellung.“

Dass die Klage der Freien Demokraten gegen die Jagdverordnung schon vor dem Urteil Wirkung gezeigt hat, offenbart die bereits vorgenommene Änderung bei den Schonzeiten für die Waschbären. Die Kehrtwende beim Waschbär bereits vor dem Urteil lasse vermuten, dass sich Ministerin Hinz offenbar des Verfassungsverstoßes durchaus bewusst war. „Das ist zumindest bedenklich. Wir Freie Demokraten fordern Ministerin Hinz auf, nun umgehend eine Jagdverordnung vorzulegen, die der Hessischen Verfassung entspricht und nicht den Ansprüchen eines Parteitags der Grünen. Einmal mehr ist Ministerin Hinz dabei entlarvt worden, dass sie grüne Parteipolitik über die Hürde der Verfassungsmäßigkeit hinausgetrieben hat“, so Knell abschließend. Die heutigen Klarstellungen des Staatsgerichtshofs seien nun zukünftig das Maß der Dinge für die Exekutive bei der Einschränkung von Jagdzeiten.