KNELL: Land darf Verantwortung für innere Sicherheit nicht auf Festveranstalter schieben

- Abgesagte Feste in Hessen sind Warnsignal
- Veranstalter brauchen Unterstützung, keine Hürden
- Sofortprogramm des Landes ist Placebo statt echter Hilfe
Wiebke Knell, Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, warnt vor weiteren Absagen traditioneller hessischer Veranstaltungen: „Die Absagen der Oldtimer-Show in Rüsselsheim, des Kirschblütenfests in Marburg und von Kinzigtal total sind mehr als nur bedauerliche Einzelfälle. Sie sind ein deutliches Warnsignal für unsere Gesellschaft. Denn diese Feste sind Herzschlag und Identität der hessischen Städte und Dörfer.“ Viele Veranstalter seien mit der Last der Sicherheitsauflagen und den damit verbundenen Kosten überfordert. Da sich die Schlagzeilen um abgesagte Feste in Hessen häufen, haben die Freien Demokraten dieses Thema als Aktuelle Stunde in diese Plenarrunde des Landtags gebracht. Knell betont: „Die Angst vor Terror und Katastrophen ist real und verständlich. Sie darf aber nicht dazu führen, dass wir unsere Lebensfreude, unsere Traditionen und unser Miteinander aufgeben.“ Natürlich sei Sicherheit unverzichtbar. Aber die Verantwortung für die innere Sicherheit und Terrorabwehr liege beim Land, nicht bei Vereinen oder ehrenamtlichen Veranstaltern. „Wer Feste für die Allgemeinheit organisiert, verdient Unterstützung – nicht neue Hürden“, sagt Knell und macht klar: „Wenn Hessen erhöhte Sicherheitsauflagen verlangt, muss die Landesregierung auch bereit sein, die Kosten zu tragen.“
Knell kritisiert die mangelnde Unterstützung von Schwarz-Rot für die Veranstalter: „Das Land stellt in einem Sofortprogramm insgesamt gerade einmal eine Million Euro für ganz Hessen zur Unterstützung bereit. Das ist angesichts der benötigten Summen aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.“ Zudem dürfen die Mittel des Sofortprogramms von den Kommunen nicht für den größten Kostenfaktor, nämlich die Anschaffung von Absperrungen, genutzt werden. Unterstützt werden lediglich Personalkosten – und das auch nur dann, wenn sich mindestens drei Kommunen zusammenschließen.