KNELL: Hessen darf Schwächung der Lebensmittelüberwachung nicht zulassen

WIESBADEN – „Das passt nicht zusammen: Knapp ein Jahr ist es her, dass der Skandal um verseuchte Wurst bei der nordhessischen Firma Wilke aufgedeckt wurde, und nun soll die Zahl der Pflichtkontrollen ausgerechnet für Hochrisiko-Betriebe der Lebensmittelbranche gesenkt werden“, erklärt Wiebke KNELL, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Hintergrund ist die Neufassung einer Verwaltungsvorschrift auf Bundesebene, die am 18. September im Bundesrat verabschiedet werden soll. „Wir fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen das Vorhaben zu stimmen. Hessen ist hier ganz besonders in der Pflicht. Die zuständige Ministerin Priska Hinz hat den Wilke-Skandal noch immer nicht richtig aufgearbeitet. Eine Zustimmung Hessens zur Schwächung von Lebensmittelkontrollen käme nicht nur zum falschen Zeitpunkt, sie wäre auch ein fatales Signal, wenn sich die Landesregierung glaubhaft hinter den Verbraucherschutz stellen will“, erklärt Knell.

„Der Skandal um listerienverseuchte Wurst der Firma Wilke ist bis heute weder abgeschlossen noch vollständig aufgeklärt. Drei Todesfälle und mehr als 30 Krankheitsfälle werden mit den Produkten der Firma Wilke in Verbindung gebracht“, erinnert Knell. „Die Ministerin muss sich endlich zur Verantwortung ihres Ministeriums erklären und in Bezug auf die Lebensmittelkontrollen außerdem dafür Sorge tragen, dass der Personalmangel in den zuständigen Stellen beseitigt wird.“ Knell betont: „Der Fall Wilke darf sich nicht wiederholen. Dafür braucht es eine vernünftige Zahl an Pflichtkontrollen in Lebensmittelbetrieben. Wer sagt, die Zahl der Pflichtkontrollen solle reduziert werden, um mehr Kapazitäten für Verdachtskontrollen zu schaffen, verkalkuliert sich: Wer seltener turnusmäßig in Betriebe geht, entdeckt auch seltener Verdächtiges.“

So sieht es auch die parteipolitisch unabhängige Verbraucherorganisation foodwatch, deren Geschäftsführer Martin Rücker erklärt: „Der Fall Wilke hat belegt, dass die Anzahl von Kontrollen zwar bei weitem nicht alles ist – aber dass ohne regelmäßige Kontrollen alles nichts ist. Ein Zurückfahren der verpflichtenden Kontrollen heißt, die Lebensmittelsicherheit gravierend zu verschlechtern, das ist unverantwortlich. Weniger Kontrolle bedeutet, ganz bewusst die Wahrscheinlichkeit zu senken, Problembetrieben wie Wilke überhaupt erst auf die Schliche zu kommen. Dem Entwurf zufolge müsste ein Betrieb aus der Kategorie Wilke statt 12 Mal im Jahr nur noch 4 Mal im Jahr kontrolliert werden – das sind acht Chancen weniger für die Behörden, überhaupt einzugreifen. In Hochrisikobetrieben, von denen bei schlechter Hygiene die größte Gesundheitsgefährdung ausgehen könnte, sollen statt werktäglich nur noch wöchentlich Pflichtkontrollen stattfinden – damit würden ausgerechnet bei jedem der sensibelsten Unternehmen mal eben 200 Kontrollen pro Jahr gestrichen. So leistet man neuen Fällen Wilke Vorschub. Die hessische Landesregierung muss dieses wahnwitzige Vorhaben im Bundesrat ablehnen.“