KNELL: Freie Demokraten wollen verkaufsoffene Adventssonntage ermöglichen

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Beim Bummel über den Weihnachtsmarkt nicht nur an den Buden etwas Hübsches erstehen, sondern auch in die Läden in der Nachbarschaft gehen, um vielleicht das ein oder andere Weihnachtsgeschenk zu besorgen – dafür setzen sich die Freien Demokraten ein. Im Hessischen Landtag unternehmen sie jetzt einen Vorstoß zur Liberalisierung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes: „Wir wollen einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent ermöglichen. Das stärkt den lokalen Einzelhandel bei uns im Schwalm-Eder-Kreis und gibt den Kundinnen und Kunden mehr Möglichkeiten“, erklärt Wiebke Knell, Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Die FDP hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der nach Beschlussfassung im kommenden Jahr greifen könnte. 

Knell hat die örtlichen Geschäfte im Blick: „Der lokale Einzelhandel macht die Innenstädte attraktiv. Allerdings bereitet uns die wirtschaftliche Situation, vor allem in den inhabergeführten Geschäften, Sorgen. Wir wollen sie im Wettbewerb mit dem Onlinehandel stärken – Amazon und Co. machen schließlich sonntags auch keine Pause“, erläutert Knell. Daher soll, nach dem Vorschlag der Freien Demokraten, die Ladenöffnung am ersten, zweiten oder dritten Adventssonntag möglich sein. „Aufgrund der strengen Vorgaben der Verfassung ist es für die Öffnung erforderlich, dass es an jenem Sonntag einen örtlichen Anlass gibt. Daran orientiert sich der Vorschlag. Ein solcher Anlass kann zum Beispiel der örtliche Weihnachtsmarkt sein.“ 

Die Freien Demokraten halten die strengen Vorgaben zur Sonntagsöffnung nicht mehr für zeitgemäß und kämpfen seit langem für eine Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes. „Die Regelungen entsprechen in keiner Weise der Lebenswirklichkeit der Menschen. Sie kaufen sonntags auch online, an der Tankstelle oder am Bahnhofskiosk ein – auch im Advent“, gibt Knellzu bedenken. Zuletzt hatten sich die Freien Demokraten erfolgreich dafür eingesetzt, dass automatisierte Lebensmittelmärkte ohne Personal sonn- und feiertags öffnen dürfen.